Führerscheinklassen

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Führerscheinklassen Übersicht

 

 

Achtung bitte die Führerscheinreform 2013 beachten und die Änderungen bei der Klasse A. Bitte hier klicken für vorläufige Informationen!

 

Klasse Mofa

Klasse Mofa - Kleinkraftrad (Mokick) oder Roller


Fahrzeug: Kleinkrafträder bis 45 km/h und nicht mehr als 50 ccm Hubraum

Mindestalter: 16 Jahre

eingeschlossene Führerscheinklassen: keine

 

Klasse A1

Klasse A1 - Leichtkraftrad

 

Fahrzeug: Kleinkrafträder mit einem Hubraum von 125 ccm, bis 11 kW Leistung und bis zu 80 km/h, ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Geschwindigkeit nicht mehr begrenzt.

Mindestalter: 16 Jahre

eingeschlossene Führerscheinklassen: Klasse M

 

Klasse A (18)

Klasse A (18) - Leistungsbeschränktes Motorrad

 

Fahrzeug: Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum oder mehr als 45 km/h Beschränkungen (entfallen automatisch 2 Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis), Nennleistung darf nicht mehr als 25 kW betragen und pro kW Leistung muss ein mindest Leergewicht von 6,25 kg vorhanden sein. Ein Beiwagen ist möglich.

Mindestalter: 18 Jahre

eingeschlossene Führerscheinklassen: Klassen M, A1

 

Klasse A (U)

Klasse A (U)

 

Fahrzeug: Alle Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und mehr als 45 km/h, alle Krafträder mit und ohne Beiwagen.

Mindestalter: 25 Jahre, bei Direkteinstieg

eingeschlossene Führerscheinklassen: Klassen M, A1, A (18)

 

Klasse B

Klasse B - PKW

 

Fahrzeug: Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse z. B. PKW, Klein - LKW, Quad. Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg und bis zu 8 Sitzplätze außer Fahrersitz, mitgeführt werden dürfen Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse nicht höher als Leermasse des Zugfahrzeugs (zulässige Gesamtmasse der Kombination bis max. 3.500 kg).

Mindestalter: 18 Jahre, Ausnahme B17 (begleitetes Fahren ab 17 Jahren)

eingeschlossene Führerscheinklassen: Klasse L, M, S

 

Klasse BE

Klasse BE - PKW mit Anhängerkombination

 

Fahrzeug: Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger die nicht unter Klasse B fallen. Maximale zulässige Gesamtmasse des Anhängers beträgt 3.500 kg.

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Klasse B ist notwendig

eingeschlossene Führerscheinklasse: wie Klasse B

 

Klasse C1

Klasse C1 - Leichtere LKW

 

Fahrzeug: Kraftwagen mit mehr als 3.500 kg bis 7.500 kg zulässige Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätzen außer Fahrersitz, mitgeführt werden dürfen Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse, Einsatz im gewerblichen Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse (einschließlich Anhänger) zulässig.

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Klasse B ist notwendig

eingeschlossene Führerscheinklassen: wie Klasse B

 

Klasse C1E

Klasse C1E - Größere Anhängerkombination für Klasse C1

 

Fahrzeug: Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse, die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Beschränkung im gewerblichen Güterverkehr wie bei Klasse C1.

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Klasse B und bestandene Prüfung in Klasse C1 ist notwendig

eingeschlossene Führerscheinklassen: wie Klasse B

 

Klasse C

Klasse C - LKW und Zugmaschinen

 

Fahrzeug: Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse mit mehr als 3.500 kg (bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz) und Anhänger mit nicht mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse, Einsatz im gewerblichen Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse (einschließlich Anhänger) zulässig.

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Klasse B ist notwendig

eingeschlossene Führerscheinklassen: Klasse B, C1

 

Klasse CE

Klasse CE - Größere Anhängerkombination für die Klasse C

 

Fahrzeug: Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge, Beschränkung im gewerblichen Güterverkehr wie bei Klasse C.

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Klasse B und bestandene Prüfung in Klasse C ist notwendig

eingeschlossene Führerscheinklassen: B, T

 

Klasse T

Klasse T - Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit mehr als 32 km/h

 

Fahrzeug: Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft, die für solche Zwecke eingesetzt werden bis zu 60 km/h. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen nur Zugmaschinen bis max. 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit geführt werden. Anhänger dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 16 Jahre

eingeschlossene Führerscheinklassen: Klasse M, L, S

 

Klasse L

Klasse L - Landwirtschaftliche Zugmaschinene bis 32 km/h

 

Fahrzeug: Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft, die für solche Zwecke eingesetzt werden bis zu 32 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h. Anhänger dürfen bis max. 25 km/h mitgeführt werden.

Mindestalter: 16 Jahre, bei Nachweis einer betrieblichen Notwendigkeit evt. ab 14 Jahren

eingeschlossene Führerscheinklassen: Mofa ab vollendetem 15. Lebensjahr

 

Klasse S

Klasse S - Kleine Quads und Leicht PKW

 

Fahrzeug: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit beträgt max. 45 km/h. Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Benzinfahrzeuge) dürfen einen Hubraum von max. 50 ccm haben. Bei Fahrzeugen mit einem anderen Verbrennungsmotor (Diesel) darf die Nutzleistung 4 kW nicht übersteigen. Fahrzeuge mit Elektromotor sind auf eine maximale Nenndauerleistung von 4 kW begrenzt. Bei vierrädrigen Leistkraftfahrzeugen darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen (bei Elektromotoren ohne die Masse der Batterien)

Mindestalter: 16 Jahre

eingeschlossene Führerscheinklassen: Klasse Mofa

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