BKF - Fortbildungen

Drucken

Seit 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit 10. September 2009 (Güterverkehr) sind Bus- und Lkw-Fahrer verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.

Der Fahrer muss die Weiterbildung Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist. Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden Schulung in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (zum Beispiel 5 mal 7 Stunden). Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Es gibt in der Weiterbildung keine Prüfung. Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eingetragen.

Führerschein Schlüsselkennzahl 95

 

Die erste Weiterbildung nach BKrFQG ist zu absolvieren:

  • für Busfahrer bis einschließlich 9. September 2013,

  • für Lkw-Fahrer bis einschließlich 9. September 2014.

 

Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins gleichlaufen zu lassen, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2015 bei Busfahrern und bei Lkw-Fahrern bis einschließlich 9. September 2016 erfolgen.

 

Unser Preis pro Ausbildungstag und Teilnehmer beträgt 69,00 € (beinhaltet keine MwSt)

Der BKF Kurs beinhaltet:

Getränke
Brotzeit
Mittagessen
Kaffee und Kuchen

Buy cheap web hosting service where fatcow web hosting review will give you advices and please read bluehost review for more hosting information.
Free Joomla Templates designed by Web Hosting Top